Ihr Anspruch auf einmalige Leistungen

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Anspruch auf einmalige Leistungen. Diese können Sie in besonderen persönlichen Situationen, zum Beispiel einer Schwangerschaft, beziehen.

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Häufig nachgefragt

Was sind einmalige Leistungen?

Wenn Sie sich in einer besonderen Situation befinden und über den Regelbedarf hinaus einen Bedarf an Geldleistungen haben, können Sie eventuell sogenannte Einmalzahlungen beziehen. Damit können Sie Möbel, Hausrat oder Bekleidung kaufen. Trifft eine der unten genannten Situationen auf Sie zu, hängt die Höhe der einmaligen Zahlung von Ihrem tatsächlichen Bedarf sowie der Anzahl der Personen ab, die bei Ihnen zu Hause leben. Die Stadt Bonn sieht in diesem Fall Pauschalen vor.

Für einmalige Leistungen müssen Sie einen gesonderten Antrag stellen. Bitte beachten Sie außerdem, dass es sich hierbei um eine sogenannte Erstausstattung handelt. Ersatzbeschaffungen, zum Beispiel wenn ein Küchengerät kaputt geht, müssen Sie von Ihrem angesparten Geld bezahlen.

Einmalzahlungen für die Erstausstattung der Wohnung

Sie können in folgenden Fällen eine Zahlung für die Erstausstattung Ihrer Wohnung, einschließlich Hausgeräten, beanspruchen:

  • Erstmaliger Bezug einer Wohnung
  • Gesamtverlust einer vorhandenen Wohnungsausstattung
  • Auszug aus dem Betreuten Wohnen
  • Evtl. nach einer Trennung vom Ehepartner/Partner
  • Evtl. nach einer Haftentlassung

Einmalzahlungen zur Erstausstattung für Schwangerschaft und Geburt

Sie können eine Einmalzahlung für die Erstausstattung während der Schwangerschaft bzw. nach der Geburt unter folgenden Voraussetzungen erhalten:

  • Bei Ihrer ersten Schwangerschaft (8 – 10 Wochen vor Geburt des ersten Kindes)
  • Bedarfsabhängig bei weiteren Geburten

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