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Aktuelles aus Ihrem Jobcenter Bonn
Sozialschutzpaket III:
Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Dadurch werden weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen und die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durchgeführt. Außerdem erhalten Leistungsberechtigte in der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) im Mai 2021 automatisch eine Einmalzahlung von 150 Euro. Auch der Kinderbonus wird von der Familienkasse automatisch ausgezahlt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig.
Weitere Informationen gibt es unter www.familienkasse.de.
Selbstständige sowie Künstler*innen werden weiterhin mit der Service-Hotline „Selbstständige“ unterstützt. Geschulte Mitarbeiter*innen informieren bei Fragen zur Grundsicherung und zu weiteren Förderleistungen des Bundes und der Länder. Die Service-Hotline „Selbstständige“ ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter 0800 4 5555 21 kostenfrei zu erreichen.
Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur:
https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/