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Aktuelles aus Ihrem Jobcenter Bonn
Der Gesetzgeber hat wegen der Corona-Pandemie den vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung bis zum Jahresende 2020 verlängert.
Vermögensprüfung wird ausgesetzt
Bewilligungszeiträume, die bis zum 31. Dezember 2020 beginnen, werden auch weiterhin unter den erleichterten Bedingungen bearbeitet. Wer in diesem Zeitraum erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes in den ersten 6 Monaten des Bewilligungszeitraumes behalten.
Übernahme der Kosten der Unterkunft
Wenn ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung vorliegt, erkennt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten der Unterkunft inklusive Heizung und Nebenkosten als Bedarf in den ersten 6 Monaten des Bezugs an.
Regelung gilt teilweise auch für Weiterbewilligungsanträge
Diese Regelungen greifen auch für Weiterbewilligungsanträge, bei denen der Bewilligungszeitraum spätestens am 31. Dezember 2020 beginnt.