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Aktuelles aus Ihrem Jobcenter Bonn
Auf unserer Internetseite haben wir wichtige Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine bereitgestellt.
Wenn Sie als ukrainische Staatsbürgerin oder ukrainischer Staatsbürger einen Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz in Bonn (beantragt oder erhalten) haben, können Sie einen Antrag auf Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) stellen.