Regelbedarfssätze für Grundsicherung werden zum 1. Januar 2020 angehoben
Rund 14.000 Bedarfsgemeinschaften in der Bundesstadt Bonn sind von der bundesweiten Anpassung betroffen.
Rund 14.000 Bedarfsgemeinschaften in der Bundesstadt Bonn sind von der bundesweiten Anpassung betroffen.
Nr. 9 / 2019 – 17. Dezember 2019
Auch viele Leistungsbezieherinnen und -bezieher von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld in der Bundesstadt Bonn erhalten ab dem 1. Januar 2020 aufgrund der bundesweiten Anhebung des Regelsatzes mehr Geld. Betroffen sind 14.000 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt mehr als 31.000 Personen.
(Stand November 2019)
Für alleinstehende oder alleinerziehende Personen bedeutet das ab 2020 eine Erhöhung des Regelbedarfssatzes von monatlich 424 Euro um 8 Euro auf 432 Euro. Auch einige vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe werden angehoben.
Eine gesonderte Antragstellung oder Vorsprache im Jobcenter Bonn ist nicht notwendig. Bundesweit sollen alle Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger bis Ende des Jahres einen Bescheid über die für sie relevanten Änderungen erhalten.
11.03.2022
30.11.2020
16.03.2020