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    Ihre Auswahl: Ich möchte ein Mietangebot prüfen lassen

     

    Wir helfen Ihnen gerne weiter: Nutzen Sie das nachfolgende Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern.
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      Informationen für Neukund/innen des Jobcenters Bonn

      Sie möchten erstmalig Leistungen beim Jobcenter Bonn beantragen oder ziehen aus einer anderen Stadt nach Bonn?
      Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen für Neukund/innen des Jobcenters Bonn.

      Um einen Neuantrag zu stellen oder weitere Unterlagen zu Ihrem Neuantrag einzureichen, können Sie verschiedene Wege nutzen:

      Die Angabe Ihrer Bedarfsgemeinschaftsnummer oder Kundennummer ermöglicht die schnellstmögliche Weiterleitung Ihres Anliegens an die/den für Sie zuständige/n Mitarbeiter/in.

      Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail hinsichtlich des Sicherheitsniveaus mit der Versendung per Postkarte vergleichbar ist. Ein hohes Schutzniveau bietet die Versendung mit „normaler“ Post in einem geschlossenen Umschlag.

      Jobcenter Bonn
      Rochusstraße 6
      53123 Bonn

      Bitte geben Sie dabei immer Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer oder Kundennummer mit an, damit wir Ihre Post zuordnen können.

      Natürlich können Sie uns auch einfach anrufen unter 0228 8549-0.

       

      Informationen für Neukund/innen des Jobcenters Bonn

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      Ihre Anfrage: Ich muss mich aus einer Ortsabwesenheit zurückmelden und habe hierzu Fragen.

       

      Als Sie Ihre Ortsabwesenheit beantragten und Ihre Integrationsfachkraft Ihnen die Entscheidung hierüber mitteilte, wurde auch festgelegt, ob und wann Sie persönlich unmittelbar bei der Integrationsfachkraft vorsprechen sollen. Hierzu haben Sie einen festen Termin erhalten.

      Wurden Sie nur aufgefordert, sich spätestens bis zu einem bestimmten Datum an unserem Portal persönlich zurückzumelden, so benötigen Sie hierzu in der aktuellen Situation noch einen Termin, welchen Sie einfach über unsere Online-Terminierung buchen können.

      Sollten Sie trotz allem noch Rückfragen zu einer Ortsabwesenheit haben, können Sie über dieses Formular Ihre Anfrage direkt an die richtigen Ansprechpersonen im Jobcenter stellen. Füllen Sie dafür bitte folgende Felder aus:

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        Ihre Auswahl: Ich möchte eine Ortsabwesenheit beantragen.

         

        Wir helfen Ihnen gerne weiter: Nutzen Sie das nachfolgende Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern.
        Ihre Anfrage wird automatisch an die zuständige Ansprechperson beim Jobcenter Bonn weitergeleitet.

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          Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zu meiner laufenden bzw. anstehenden Maßnahme/Fortbildung.

           

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            Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zum Thema Sprachförderung.

             

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              Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zur Förderung einer beruflichen Qualifizierung.

               

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                Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zur allgemeinen beruflichen Beratung/Orientierung.

                 

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                  Ihre Auswahl: Vermittlung eines Arbeitsplatzes oder Aufnahme einer Tätigkeit.

                   

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                    Ihre Auswahl: Ich möchte weitere Unterlagen einreichen oder benötige andere Formulare.

                    Um weitere Unterlagen zu Ihrem Neuantrag oder im laufenden Leistungsfall einzureichen, können Sie verschiedene Wege nutzen:

                    • Nutzen Sie den komfortabelsten und sichersten Weg über jobcenter.digital.
                    • Oder senden Sie uns Ihre Unterlagen als PDF-Datei per Mail an Jobcenter-Bonn@jobcenter-ge.de zu.
                      Die Angabe Ihrer Bedarfsgemeinschaftsnummer/Kundennummer ermöglicht die schnellstmögliche Weiterleitung Ihres Anliegens an die/den für Sie zuständige/n Mitarbeiter/in.
                      Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail hinsichtlich des Sicherheitsniveaus mit der Versendung per Postkarte vergleichbar ist. Ein hohes Schutzniveau bietet die Versendung mit „normaler“ Post.
                    • Weitere Antragsformulare finden Sie hier.
                    • Senden Sie uns Ihre Unterlagen per Post zu oder werfen Sie diese in unseren Hausbriefkasten ein.
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                      Bitte geben Sie dabei immer Ihre Kundennummer oder Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer mit an, damit wir Ihre Post zuordnen können.

                    Ihre Auswahl: Ich möchte einen Weiterbewilligungsantrag stellen – Anforderung des Vordrucks

                     

                    Um einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen, sind umfangreiche Angaben notwendig. Bitte fordern Sie daher zunächst die notwendigen Formulare an, um einen Weiterbewilligungsantrag stellen zu können:

                    • Nutzen Sie den komfortabelsten und sichersten Weg über jobcenter.digital.
                    • Oder laden Sie sich Ihren Weiterbewilligungsantrag hier herunter und reichen Sie diesen ausgefüllt per Post ein oder geben Sie diesen in unseren Hausbriefkasten ab.
                    • Oder rufen Sie unter der Nummer 0228/8549-0 an und wir schicken Ihnen den Vordruck zum Weiterbewilligungsantrag gerne persönlich per Post zu.
                    • Oder fordern Sie den Weiterbewilligungsantrag über unser Kontaktformular beim Jobcenter Bonn an. Wir schicken Ihnen den Vordruck per Post an die in Ihren Leistungsdaten hinterlegte Adresse.

                    Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zu den Kosten für meine Wohnung

                     

                    Wir helfen Ihnen gerne weiter: Nutzen Sie das nachfolgende Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern.
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                      Ihre Auswahl: Ich habe eine Frage zum Umzug oder Mietangeboten

                       

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                        Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zu meiner selbstständigen Tätigkeit

                         

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                          Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zu einem zusätzlichen Bedarf

                           

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                            Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zur Arbeitsaufnahme und der Anrechnung von Einkommen

                             

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                              Ihre Auswahl: Ich habe diesen Monat kein Geld vom Jobcenter erhalten und weiß nicht warum

                               

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                                  Zu welchem der unten angeführten Themen können wir Ihnen weiterhelfen?

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                                  Bis dahin verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
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                                  Newsroom

                                  Aktuelles aus Ihrem Jobcenter Bonn

                                  Regelbedarfssätze für Grundsicherung werden
                                  zum 1. Januar 2021 angehoben

                                  • Rund 14.360 Bedarfsgemeinschaften in der Bundesstadt Bonn erhalten durch die bundesweite Anpassung der Regelbedarfssätze mehr Geld.
                                  • Bildungs- und Teilhabepaket: Auch die Pauschale für Schulbedarf steigt im kommenden Jahr pro schulpflichtigem Kind.

                                  Auch die Bonnerinnen und Bonner, die Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld beziehen, erhalten ab dem 1. Januar 2021 aufgrund der bundesweiten Anhebung des Regelsatzes mehr Geld. Betroffen sind rund 14.360 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt knapp 30.200 Personen. (vorläufiger Stand November 2020)

                                  Eckregelsatz für Erwachsene steigt auf 446 Euro monatlich
                                  Für alleinstehende oder alleinerziehende Personen bedeutet das ab 2021 eine Erhöhung des Regelbedarfssatzes von monatlich 432 Euro um 14 Euro auf 446 Euro (Staffelung nach Alter siehe Tabelle im pdf zum Download unten). Auch einige vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe werden angehoben.

                                  Benachrichtigung der Leistungsempfänger erfolgt bis Jahresende
                                  Eine gesonderte Antragstellung oder Vorsprache im Jobcenter Bonn ist nicht notwendig. Bundesweit sollen alle Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger bis Ende des Jahres einen Bescheid über die für sie relevanten Änderungen erhalten.

                                  Die Pauschale für Schulbedarf steigt auf 154,50 Euro
                                  Der Schulbedarf ist eine zusätzliche Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Dieser wird automatisch mit bewilligt, wenn schulpflichtige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben. Die Leistung pro Kind und Schuljahr steigt ab 2021 automatisch von derzeit 150 Euro auf 154,50 Euro. Am 1. Februar 2021 wird automatisch ein Betrag in Höhe von 51,50 Euro überwiesen, der zweite Teilbetrag in Höhe von 103 Euro am 1. August 2021.

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