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Weiterhin vereinfachter Zugang zur Grundsicherung

Bonn  –  25. März 2022

Die Bundesregierung hat den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Damit übernehmen die Jobcenter weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung und führen die Vermögensprüfung nur eingeschränkt durch.

 

Wegen der anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie hat die Bundesregierung beschlossen, den vereinfachten Zugang zu den Grundsicherungssystemen über den 31. März hinaus bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern.

Für die Antragstellerinnen und Antragsteller auf Arbeitslosengeld II bedeutet dies:

Auch ab dem 1. April 2022 werden weiterhin unter anderem

  • die Vermögensprüfungen nur eingeschränkt durchgeführt,
  • die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernommen.

Die Bundesregierung hat mit den Sozialschutz-Paketen den Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zur Sozialhilfe wesentlich vereinfacht. Sie bietet damit Menschen eine Absicherung, die pandemiebedingt in existenzielle Not geraten – insbesondere Selbstständigen und Beschäftigten mit kleinen Einkommen.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit:

https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/

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