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Aktuelles aus Ihrem Jobcenter Bonn
Mitteilungen des Jobcenters, die per Post nicht zustellbar sind, werden ab dem 03.05.2021 auf der Internetseite des Jobcenters Bonn veröffentlicht.
Ab dem 03.05.2021 werden sogenannte Öffentliche Zustellungen des Jobcenters Bonn gemäß der §§ 40 Abs. 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II), 65 Sozialgesetzbuch X (SGB X), 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) auf der Internetseite zugänglich gemacht.
Die Zustellung eines Bescheids oder Schriftstücks kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen, wenn hierfür unter anderem die Voraussetzungen des § 10 Verwaltungszustellungsgesetz gegeben sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Aufenthaltsort des / der Empfangenden unbekannt ist und eine Zustellung an eine/n Vertreter*in oder Zustellungsbevollmächtigte*n nicht möglich ist. Ein Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Nach Ablauf dieser Frist wird die Veröffentlichung wieder von der Seite des Jobcenters entfernt.
Öffentliche Bekanntmachungen erfolgten bislang über Aushänge in den Eingangszonen des Jobcenters Bonn. Da der Publikumsverkehr wegen der Corona-Pandemie auf das absolut Notwendige reduziert wurde, veröffentlicht das Jobcenter Bonn die Öffentlichen Zustellungen gemäß §§ 40 Abs. 1 SGB II, 65 SGB X, 10 VwZG ab dem 03.05.2021 auf seiner Internetseite.