Newsroom
Aktuelles aus Ihrem Jobcenter Bonn
Kooperationsplan – was ist das?
Der Kooperationsplan ist im Beratungs- und Vermittlungsprozess sehr wichtig. Er ist auch ohne Unterschriften verbindlich und unterstützt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihrer Ansprechperson im Jobcenter.
Im Kooperationsplan wird festgehalten, welche Ziele und Schritte wir gemeinsam mit Ihnen erarbeitet haben. Neben Ihren Aufgaben (z.B. Bewerbungsbemühungen) werden darin auch Förderangebote des Jobcenters wie zum Beispiel Qualifizierungsmöglichkeiten oder das Einstiegsgeld notiert. Begleitende Hilfen wie Sucht-, Schuldner- oder psychosoziale Beratung können auch verabredet werden.
Schlichtungsverfahren – was ist das?
Wenn es zu Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt des Kooperationsplans zwischen Ihnen und Ihrer Integrationsfachkraft kommt, kann das neue Schlichtungsverfahren helfen. In diesem Verfahren können Sie zusammen mit einer externen Schlichterin und der Integrationsfachkraft eine Lösung für einen gemeinsamen Kooperationsplans entwickeln.
Mehr Informationen zum Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren finden Sie hier auf unserer Website und im nachstehenden Flyer.