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Unterstützung für Kundinnen und Kunden der Jobcenter
Der Corona-Zuschlag ist eine einmalige Sonderzahlung, welche die zusätzliche Belastung durch den mehrmonatigen Lockdown abmildern soll. Erhalten können diese finanzielle Unterstützung Menschen, die Grundsicherung durch Arbeitslosengeld II erhalten.
Erwachsene, die alleinstehend oder alleinerziehend sind oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro.
Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird.
Die Einmalzahlung wird automatisch frühestens ab dem 10. Mai 2021 ausgezahlt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Kundinnen und Kunden der Jobcenter erhalten einen entsprechenden schriftlichen Bescheid.
Weitere Informationen zur finanziellen Unterstützung durch Arbeitslosengeld II finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter Leistungen der Grundsicherung.
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