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Aktuelles aus Ihrem Jobcenter Bonn
Wichtige Information für Kund*innen
Einlösen von Postbank-Checks /„Zahlungsanweisungen zur Verrechnung“
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Jobcenter Bonn gibt in bestimmten Fällen Postbank-Checks (sogenannte „Zahlungsanweisungen zur Verrechnung“) an Leistungsbeziehende aus, mit denen diese sich ausschließlich in Filialen der Postbank einen festgelegten Betrag Bargeld auszahlen lassen können.
Die Postbank informiert unter anderem durch Aushänge in ihren Filialen darüber, dass wegen technischer Umstellungen der IT von Freitag, 30.12.2022, ab 17.00 Uhr, bis inkl. Samstag, 31.12.2022, keine Bankleistungen angeboten werden können.
Ausnahme
Wichtig zu wissen für Kund*innen des Jobcenters Bonn, die einen Postbank-Check einlösen möchten, und ggf. Stellen der Sozialberatung: Postbank-Checks / „Zahlungsanweisungen zur Verrechnung“ des Jobcenters können auch in dem genannten Zeitraum eingelöst / ausgezahlt werden.
Ihr Jobcenter Bonn