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Aktuelles aus Ihrem Jobcenter Bonn

Zusätzliche Hilfen in der Grundsicherung

Sofortzuschlag für Kinder (§ 72 SGB II)
Einmalzahlung für Erwachsene (§ 73 SGB II)

Die Bundesregierung hat folgende Änderungen im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beschlossen:

Sofortzuschlag für Kinder (§ 72 SGB II)
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II beziehen, erhalten ab Juli 2022 bis zur Einführung der Kindergrundsicherung einen monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von 20,00 EUR.
Der Sofortzuschlag muss nicht gesondert beantragt werden, sondern wird vom Jobcenter Bonn automatisch gezahlt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Die erstmalige Auszahlung erfolgt voraussichtlich zum 24.07.2022 und dann monatlich wiederkehrend, wenn weiterhin ein Anspruch besteht.
Außerdem haben auch Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf den Sofortzuschlag, die nur deshalb kein Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, weil bei ihnen Kindergeld als Einkommen berücksichtigt wird (§ 11 Absatz 1 Satz 5 SGB II).

Einmalzahlung für den Monat Juli 2022 (§ 73 SGB II)
Leistungsberechtigte, die für den Monat Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben und deren Bedarf sich nach Regelbedarfsstufe 1 (Volljährige Alleinstehende: 449,00 EUR) oder Regelbedarfsstufe 2 (Volljährige Partner*innen: 404,00 EUR) richtet, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200,00 EUR.
Diese Einmalzahlung soll helfen, finanzielle Belastungen durch die Pandemie und aktuelle Preissteigerungen abzufedern.
Die Leistung wird im Juli 2022 automatisch durch das Jobcenter Bonn ausgezahlt.

Auch um die Einmalzahlung zu erhalten, ist kein gesonderter Antrag notwendig. Das Jobcenter Bonn zahlt – voraussichtlich auch zum 24.07.2022 – die Leistungen an alle berechtigten Personen aus.

Wichtig:
Falls Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld II / Sozialgeld für den Monat Juli erst nachträglich bewilligt werden kann oder Sie aus anderen Gründen keine automatische Überweisung der Einmalzahlung erhalten haben, wird das Jobcenter die Einmalzahlung gesondert bewilligen.

 

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