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Aktuelles aus Ihrem Jobcenter Bonn
Bonn – 05. Mai 2022
- Laut Gesetzentwurf der Bundesregierung können geflüchtete Menschen aus der Ukraine ab 01.06.2022 Arbeitslosengeld II nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen.
- Anträge sollten umgehend beim zuständigen Jobcenter gestellt werden.
Wenn das Gesetz, wie zu erwarten, noch im Mai verabschiedet wird, können die Jobcenter auch tatsächlich Leistungen ab 01.06.2022 bewilligen.
Günter Schmidt-Klag, Geschäftsführer des Jobcenters Bonn:
„Wir bereiten uns bereits auf die Übernahme der Menschen in Betreuung vor und gehen von weit über 1.000 Fällen in Bonn aus, für die wir ab dem 01.06.2022 zuständig sein werden.
Wichtig für alle Betroffenen und auch Helfer*innen im Umfeld: Der Übergang von den städtischen Hilfen für Asylbewerber*innen in die Grundsicherung erfolgt nicht automatisch. Die Menschen müssen bitte einen Antrag beim Jobcenter stellen und Unterlagen einreichen.“
Antragspakete werden ausgehändigt oder versendet
Dies sollte so schnell wie möglich, am besten bis Mitte Mai erfolgen. Dazu hat das Jobcenter Bonn bereits Ende April proaktiv über 700 Anträge an die Menschen versendet, die aus der Ukraine geflüchtet sind und vorher Asylbewerberleistungen in Bonn bezogen haben.
Die Stadt Bonn, die bis 31.05.2022 noch für die soziale Sicherung der Menschen zuständig bleibt, händigt jeder Person bei Bewilligung der kommunalen Leistungen auch direkt Antragsunterlagen für Arbeitslosengeld II ab 01.06.2022 aus.
Noch keine Antragsunterlagen erhalten?
Wer bis zum 10. Mai noch keine Antragsunterlagen erhalten hat und Leistungen zur Grundsicherung beantragen möchte, sollte sich schnellstmöglich telefonisch oder per Mail beim Jobcenter Bonn melden.
Kontakt Telefonservice
0228 / 8549-0
Mo-Mi: 07.30 bis 16.00 Uhr
Do: 07.30 bis 17.00 Uhr
Fr: 07.30 bis 13.00 Uhr
Email:
jo************@jo**********.de
Neukundenberatung
Email:
jo********************@jo**********.de
Wer erhält keine Leistungen nach dem SGB II?
Menschen im Rentenalter erhalten jedoch keine Leistungen vom Jobcenter Bonn, da sie zum Personenkreis gehören, der Grundsicherung im Alter nach dem zwölften Gesetzbuch (SGB XII) beziehen kann. Diese Menschen sollten sich wenden an das:
Sozialamt – Rathaus Beuel
Friedrich-Breuer-Straße 65
53225 Bonn
Email:
wi*******************@bo**.de
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