Informationen für Träger
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen für öffentlich-rechtliche und private gemeinnützige Träger.
Sie haben Fragen?
Wenn Sie ein öffentlich-rechtlicher oder privater gemeinnütziger Träger sind und eine Förderung für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an unser Team für Eingliederungsleistungen.
Jobcenter Bonn
Team für Eingliederungsleistungen – Servicestelle AGH
Rochusstr. 6
53123 Bonn
Frau Utrap: 0228 8549-302
Herr Müller: 0228 8549-711
Herr Roggatz: 0228 8549-218
Die wichtigsten Rahmenbedingungen auf einen Blick
- Die in den AGH-MAE verrichteten Tätigkeiten müssen der Allgemeinheit – also nicht nur einem begrenzten Personenkreis – dienen und zusätzlich sein. Das bedeutet, dass die Arbeiten ohne Förderung nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden würden. Anderen Unternehmen auf dem freien Markt dürfen dadurch keine Wettbewerbsnachteile entstehen.
- Die Einsatzmöglichkeiten für die AGH-MAE erstrecken sich auf viele verschiedene Bereiche, zum Beispiel Wohlfahrtspflege (Jugend, Senioren, etc.), Gesundheitswesen, Sport, Denkmalschutz und vieles mehr.
- Ziel der AGH-MAE ist die Wiederherstellung bzw. Erhaltung der Beschäftigungsfähigkeit langzeitarbeitsloser erwerbsfähiger Personen, für die eine Arbeitsaufnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt auf absehbare Zeit eher unwahrscheinlich ist.
- Teilnehmer an AGH-MAE erhalten zusätzlich zu ihrem Bürgergeld eine sogenannte Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1,30 € pro geleisteter Arbeitsstunde. Diese wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel 30 Stunden.
Welche Fördervoraussetzungen im Detail vorliegen müssen und was bei der Antragstellung zu beachten ist, entnehmen Sie bitte den nachstehenden Richtlinien des Jobcenters Bonn zur Durchführung von AGH-MAE gemäß § 16d SGB II (gültig ab 01.07.2022).
Wichtige Unterlagen und Links
Antragsunterlagen
Monatsabrechnung