Beratungsangebote für Schwerbehinderte und Rehabilitanden
Die Jobcenter sind keine gesetzlichen Träger der beruflichen Rehabilitation. Wir tragen jedoch die Verantwortung für wesentliche Schritte, um Menschen in der Grundsicherung auf ihrem Weg der beruflichen Rehabilitation zu unterstützen.
Wir beraten Sie individuell und überlegen gemeinsam mit Ihnen, wie Sie wieder am Arbeitsleben teilhaben können. Dabei stehen Ihre Stärken und Fähigkeiten im Vordergrund.
Natürlich gehört dazu auch, mögliche Einschränkungen Ihres Leistungsvermögens zu erkennen und was dies für Ihre Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt bedeutet. Außerdem stellen wir ggf. einen möglichen Reha-Bedarf fest, betreuen Sie während der beruflichen Rehabilitation (sofern die Bundesagentur für Arbeit der zuständige Träger der beruflichen Rehabilitation ist!) und überlegen gemeinsam mit Ihnen, wie es anschließend weitergeht.
Muss ich meine Schwerbehinderung im Bewerbungsgespräch offenbaren?
Als (schwer)behinderter Mensch sind Sie grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Ihre Behinderung im Bewerbungsgespräch zu offenbaren. Eine Offenbarungspflicht besteht allerdings dann, wenn aufgrund der Behinderung Ihre Leistungsfähigkeit einschränkt ist und Sie die Anforderungen des vorgesehenen Arbeitsplatzes nicht erfüllen. Gerne beantworten Ihnen unsere Ansprechpersonen alle weiteren Fragen.
Wer ist meine Ansprechperson?
Im Jobcenter Bonn gibt es ein eigenes Integrationsteam für Menschen mit Behinderungen und Rehabilitanden.
Bei Fragen können Sie sich an folgende Adresse wenden:
Team 684 – Vermittlung für Rehabilitanden und Schwerbehinderte Menschen
Jo********************@jo**********.de