Zuzug nach Bonn oder Umzug innerhalb der Stadt: Was müssen Sie berücksichtigen?

Wenn Sie aus einer anderen Stadt nach Bonn umziehen und an Ihrem bisherigen Wohnort bereits Bürgergeld erhalten haben, müssen Sie bestimmte Regelungen beachten – ebenso, wenn Sie innerhalb von Bonn umziehen. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Zuzug und Umzug.

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Häufig nachgefragt

Zuzug nach Bonn: Was müssen Sie beachten?

Holen Sie sich vor der Anmietung einer Wohnung in Bonn das Einverständnis des Jobcenters Bonn ein, wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Bonn umziehen möchten und an Ihrem bisherigen Wohnort bereits Bürgergeld erhalten haben. So vermeiden Sie finanzielle Nachteile.

Bei einem Zuzug nach Bonn werden nur die angemessenen Kosten für die Unterkunft übernommen. Welche Regelungen in Bonn für angemessene Unterkunftskosten gelten, finden Sie unter Geld für Unterkunft und Heizung und dem Merkblatt Umzug.

Umzug innerhalb von Bonn: Was müssen Sie beachten?

Wenn Sie innerhalb von Bonn umziehen möchten, benötigen Sie einen wichtigen Grund und ein Mietangebot, das für die Stadt Bonn angemessen ist. Mehr Informationen zu angemessenen Miethöhen finden Sie auf der Website der Stadt Bonn.

Bitte kontaktieren Sie unbedingt vor Unterschrift des neuen Mietvertrages das Jobcenter Bonn, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Welche Informationen benötigt das Jobcenter Bonn für die Zustimmung zur Anmietung einer Wohnung?

Damit das Jobcenter Bonn der Anmietung einer Wohnung zustimmen kann, benötigt es folgende Informationen:

  • Anschrift der neuen Wohnung
  • Größe der Wohnung
  • Höhe der Kaltmiete und der Betriebskostenvorauszahlung/Betriebskostenvorschuss
  • Höhe der Heizkosten
  • Mit wie vielen Personen die Wohnung bezogen wird

Sie erhalten dann eine Bescheinigung, ob die Wohnung, die Sie in Bonn anmieten möchten, den hier geltenden Regelungen entspricht (Angemessenheitsbescheinigung).

Übernimmt das Jobcenter Bonn Wohnungsbeschaffungskosten oder Umzugskosten?

Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können anerkannt und übernommen werden, wenn das Jobcenter an Ihrem alten Wohnort dies zugesichert hat.

Übernimmt das Jobcenter Bonn die Kaution oder die Kosten für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen?

Die Mietkaution und der Erwerb von Genossenschaftsanteilen können als Bedarf anerkannt und als rückzahlbares Darlehen (geliehene Geldsumme) gewährt werden. Sie müssen sich dies aber vom Jobcenter Bonn zusichern zu lassen, da bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Darlehen zu erhalten.

Voraussetzungen für die Übernahme der Kaution als Darlehen:

  • Das zuständige Jobcenter am neuen Wohnort hat das Darlehen vor Unterzeichnung des Mietvertrags zugesichert.
  • Die geforderte Kautionshöhe entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Der Preis der angemieteten Wohnung ist angemessen.

Sie beginnen mit der Rückzahlung des Darlehens an das Jobcenter ab dem Folgemonat nach Auszahlung des Darlehens. Die monatlichen Raten betragen 10 Prozent Ihres Regelbedarfs und werden jeden Monat automatisch von Ihrem Regelbedarf abgezogen.

Weitere Informationen für Kundinnen und Kunden des Jobcenters

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