Welche Ansprüche haben Schwangere und Alleinerziehende?
Bei den Leistungen zur Grundsicherung werden erwerbsfähige Personen, die Kinder erziehen, besonders berücksichtigt. Deshalb haben Sie, wenn Sie schwanger sind, Anspruch auf einen Mehrbedarf, zusätzlich zu Ihrer Regelleistung. Außerdem können Sie verschiedene einmalige Leistungen, zum Beispiel für Umstandskleidung oder eine Baby-Erstausstattung beantragen.
Als alleinerziehender Elternteil haben Sie ebenfalls zusätzlich zu Ihrer Regelleistung Anspruch auf einen Mehrbedarf.
Außerdem haben Sie als erwerbsfähige Person, die Kinder erzieht, verschiedene Ansprüche auf Leistungen wie zum Beispiel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT).
Wo gibt es Unterstützung?
Sie sind schwanger und benötigen Hilfe und Beratung bei der Antragsstellung für Leistungen zur Grundsicherung?
Dann wenden Sie sich an
Jo****************************************@jo**********.de
oder kontaktieren Sie das Jobcenter Bonn telefonisch.
Sie sind schwanger und benötigen Hilfe und Beratung bei der weiteren Berufsplanung mit Kind? Oder haben Sie Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie?
Dann wenden Sie sich an:
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Frau Ute Schwarz
– z. Hd. der BCA persönlich –
Rochusstr. 6
53123 Bonn
Tel.: 0228 8549-426
Email:
jo****************@jo**********.de
Weitere Beratung und Unterstützung erhalten Schwangere, Alleinerziehende oder junge Familien auch beim Netzwerk „Frühe Hilfen Bonn“.