Ihr Anspruch auf Kranken- und Pflegeversicherung

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Anspruch auf Kranken- und Pflegeversicherung.

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Direkter Draht zum Jobcenter Bonn

Häufig nachgefragt

Welche Leistungen zur Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt das Jobcenter?

In Deutschland müssen sich alle Bürger/innen versichern, damit sie bei Krankheit oder im Pflegefall abgesichert sind. Diese Krankenversicherungspflicht gilt auch, wenn Sie Bürgergeld beziehen.

Als Leistungsempfänger/in werden Sie grundsätzlich (soweit kein Ausnahmegrund vorliegt) bei der gesetzlichen Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren, vom Jobcenter pflichtversichert. Sie und alle Familienangehörigen Ihrer Bedarfsgemeinschaft haben dadurch vollen Anspruch auf die Regelleistungen der Krankenkassen. Die Versicherungsbeiträge werden vom Jobcenter bezahlt.

Neben den Beiträgen zur Krankenversicherung, die das Jobcenter Bonn direkt an die Krankenkasse zahlt, wird auch die Pflegeversicherung vom Jobcenter übernommen.

Was passiert, wenn Sie zuletzt privat versichert waren?

Wenn Sie vor dem Leistungsbezug zuletzt bei einer privaten Krankenkasse versichert waren, verbleiben Sie laut Gesetz auch weiterhin in einer privaten Krankenkasse. Ein Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung ist allein durch den Bezug von Bürgergeld nicht möglich.

Private Krankenkassen sind dazu verpflichtet, einen gesetzlich gedeckelten Basistarif anzubieten, in den bei Hilfebedürftigkeit gewechselt werden kann. Die Leistungen des Basis-Tarifs umfassen den vollständigen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wenn Sie beim Jobcenter Leistungen beziehen und Ihren bisherigen privaten Versicherungstarif beibehalten wollen, müssen Sie die ggf. entstehende Differenz zum Basistarif selbst zahlen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Weitere Informationen für Kundinnen und Kunden des Jobcenters

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