Post vom Inkasso-Service – was tun?

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen dazu, was zu tun ist, wenn Sie ein Schreiben vom Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit erhalten haben.

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Häufig nachgefragt

Warum erhalten Sie Post vom Inkasso-Service?

Wenn Sie Post vom Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit erhalten haben, haben Sie möglicherweise zu Unrecht Leistungen oder Leistungen in falscher Höhe bezogen. Das Jobcenter bzw. die Bundesagentur für Arbeit fordert diese nun zurück. In dem Schreiben erfahren Sie:

  • Warum Sie Geld zurückzahlen müssen
  • Wieviel Geld Sie zurückzahlen müssen
  • Bis wann Sie das Geld zurückzahlen müssen
  • Wie Sie den Inkasso-Service kontaktieren können
  • Welche Vertragsgegenstandsnummer Sie als Verwendungszweck auf der Überweisung angeben müssen

Was ist zu tun, wenn Sie Post vom Inkasso-Service erhalten haben?

Überweisen Sie den geforderten Betrag rechtzeitig und in einer Summe. Der Empfänger der Überweisung steht auf dem Schreiben des Inkasso-Service. Kontaktieren Sie den Inkasso-Service frühzeitig, wenn Sie den geforderten Betrag nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zurückzahlen können. So vermeiden Sie zusätzliche Kosten durch Mahngebühren bzw. Säumniszuschläge.

Weitere Informationen zum Inkasso-Service erhalten Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Wenden Sie sich bitte an Ihre/n Ansprechpartner/in im Jobcenter Bonn, wenn Ihnen unklar ist, warum Sie Geld zurückzahlen müssen.

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