Was machen Sie bei Energieschulden und einer drohenden Strom-/Energiesperre?
Wenn Sie Ihre Stromkosten eine gewisse Zeit lang nicht bezahlen, kann Ihr Stromanbieter eine Strom-/Energiesperre verhängen. Das heißt, Sie haben keinen Strom mehr in Ihrer Wohnung. Bitte wenden Sie sich deshalb frühzeitig an Ihren Energie- /Stromversorger, wenn Sie die Stromkosten nicht mehr bezahlen können. Je früher Sie sich dort melden, umso eher kann eine Lösung gefunden werden, zum Beispiel durch die Vereinbarung von Ratenzahlungen. Eine Strom-/Energiesperre zu verhindern, ist leichter als einen gesperrten Anschluss wieder freizuschalten. Außerdem fallen bei einer Sperre weitere Kosten an, denn sowohl die Sperrung selbst als auch die Entsperrung kosten Geld.
Mehr Informationen dazu, wie Sie die Sperrung von Energie / Strom vermeiden, finden Sie auf dem Merkblatt der Stadtwerke Bonn (SWB).
Ansprechpartner und Beratungsstellen bei Energieschulden und eine nützliche Checkliste finden Sie in dem zusätzlichen Merkblatt der SWB „Erste Hilfe bei Energieschulden“.
Übernimmt das Jobcenter Bonn Nachforderungen von Stromkosten?
Am Ende des Jahres erhalten Mieter häufig eine Nachzahlungsforderung von ihrem Stromanbieter. Die Übernahme von solchen Stromnachforderungen durch das Jobcenter Bonn ist gesetzlich nicht möglich, da der Lebensunterhalt durch die Regelleistung sichergestellt werden soll. Diese Regelleistung umfasst auch die Stromkosten. Es gibt nur sehr wenige, mietvertraglich bedingte Ausnahmen, die eine Übernahme von Stromschulden durch das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen.
Übernimmt das Jobcenter Bonn Nachforderungen von Heizkosten?
Wenn Ihr Energieversorger eine Nachzahlung für Heizkosten verlangt, können diese gegebenenfalls durch das Jobcenter Bonn in angemessenem Umfang übernommen werden.
Wenn Sie dringenden Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an: Jo**************************@jo**********.de
Können Sie auch Unterstützung beim Thema Energiekosten erhalten, wenn Sie keine Leistungen vom Jobcenter Bonn beziehen?
Ja. Auch für Haushalte mit niedrigem Einkommen, die keine Leistungen zur Grundsicherung vom Jobcenter Bonn erhalten, sind unter bestimmten Voraussetzungen Hilfen möglich.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Stadt Bonn – Energiesperren vermeiden und im unten stehenden Flyer der Stadt Bonn.
Auch Studierende und (Berufs-)Fachschüler*innen, die in der Regel keine Leistungen zur Grundsicherung / Bürgergeld beziehen, können mit einer Einmalzahlung Unterstützung erhalten.