Leistungen für Unterkunft und Heizung

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Leistungen für die Bezahlung von Unterkunfts- und Heizkosten.

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Direkter Draht zum Jobcenter Bonn

Häufig nachgefragt

Welche Leistungen zahlt das Jobcenter Bonn für Unterkunft und Heizung?

Die Leistungen für Unterkunft und Heizung sind Bestandteile des Bürgergeldes. Wenn die Kosten dafür angemessene Beträge nicht übersteigen, können sie vom Jobcenter übernommen werden. Die Bundesstadt Bonn hat dafür Richtwerte, sogenannte Angemessenheitsgrenzen, festgelegt. Danach wird beurteilt, ob die Miete und die kalten Betriebskosten (Müllentsorgung, Wasser, etc.) für eine Wohnung angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenzen richten sich nach der Anzahl der Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft  leben.

Die aktuellen Mietobergrenzen (Kaltmiete inkl. Nebenkosten, ohne Heizkosten) und weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Bonn.

Was passiert, wenn die bisherige Wohnung zu teuer ist?

Wenn Sie in einer Wohnung leben, deren Kosten die aktuellen Mietobergrenzen übersteigen, können die tatsächlichen Kosten für einen begrenzten Zeitraum übernommen werden.
Das Bürgergeld berücksichtigt dafür eine Karenzzeit* von 12 Monaten bei erstmaligem Leistungsbezug von Bürgergeld. (*Karenzzeit bedeutet hier, dass das Jobcenter in dem Zeitraum auf die Prüfung verzichtet, ob die Mietkosten angemessen sind.)

Unter Beachtung Ihrer persönlichen Situation werden Sie im Anschluss aufgefordert, Ihre Kosten auf den angemessenen Mietpreis zu senken, zum Beispiel durch einen Wohnungswechsel oder eine Untervermietung, falls zulässig. Dafür wird in der Regel ein Zeitraum von 6 Monaten vereinbart.

Wie weisen Sie nach, dass Sie sich um eine Kostensenkung bemühen?

Bewerben Sie sich regelmäßig auf geeignete Wohnungsangebote. Diese finden Sie in Tageszeitungen, Anzeigenblättern oder auf Internetportalen. Sammeln Sie darüber Belege sowie nachvollziehbaren Schriftverkehr (z.B. E-Mails) und Notizen. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Wohnung untervermieten wollen.

Wenn nicht erkennbar ist, dass Sie sich um eine Kostensenkung bemühen, übernimmt das Jobcenter nach Ablauf der vereinbarten Frist nur noch den angemessenen Betrag. Im Einzelfall kann von einer Senkung der Mietkosten abgesehen werden: zum Beispiel, wenn bereits ein Arbeitsvertrag vorliegt und das Ende des Leistungsbezuges kurz bevorsteht oder wenn ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen zunächst nicht möglich ist.

Was ist ein Wohnungsberechtigungsschein und wo beantragen Sie diesen?

Für viele Wohnungen wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) verlangt. Mit diesem Schein können Sie nachweisen, dass Sie berechtigt sind, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Diesen Wohnungsberechtigungsschein können Sie beim Wohnungsamt beantragen. Bei der Stadt Bonn finden Sie weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein.

Was machen Sie bei einer Mieterhöhung?

Nach Modernisierungsmaßnahmen können Vermieter oder Wohnungsgesellschaften die Mieten für ihre Wohnungen erhöhen. Diese Erhöhung kann für Sie als Mieter eine finanzielle Belastung sein. Kündigt Ihr Vermieter Modernisierungsmaßnahmen an, sollten Sie sich umgehend im Jobcenter beraten lassen, damit keine Mietschulden entstehen. Das Jobcenter prüft, ob die neue Miete und die Modernisierung anerkannt werden können oder ob im Einzelfall eine Härtefallanzeige notwendig ist.

Wichtig: Bitte bringen Sie zum Gespräch das Schreiben Ihres Vermieters über die Modernisierungsankündigung und die Mieterhöhung mit.

Was ist bei einem Umzug zu beachten?

Bitte beachten Sie dringend: Wenn Sie während des Leistungsbezuges einen Umzug planen, teilen Sie den Wohnungswechsel bitte rechtzeitig Ihrem Jobcenter mit. Lassen Sie sich eine schriftliche Zustimmung des Jobcenters ausstellen, dass die Kosten übernommen werden, bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben. Das Jobcenter kann Ihnen nicht verbieten, umzuziehen. Das bedeutet aber nicht, dass in jedem Fall und für alles Kosten übernommen werden. Wenn Sie ohne Absprache mit dem Jobcenter umziehen und dann Teile Ihres Regelbedarfs für Wohnungskosten aufwenden müssen, kann dies zu finanziellen Problemen führen.

Wenn Sie Ihren Umzug nicht vorher mit dem Jobcenter absprechen, kann es auch passieren, dass weitere Kosten (z.B. Kaution, Mietkosten für Umzugswagen, etc.) nicht übernommen werden und eine gegebenenfalls höhere Miete abgelehnt wird.

Einem Umzug, der mit Kosten verbunden ist, stimmt das Jobcenter dann zu, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (wenn z.B. bei Familienzuwachs eine größere Wohnung gebraucht wird) und die Miete für die neue Wohnung angemessen ist.

Weitere Informationen zum Thema Umzug finden Sie in unserem Merkblatt Umzug (Stand: 12.12.2024).

Was machen Sie bei Energieschulden und einer drohenden Strom-/Energiesperre?

Wenn Sie Ihre Stromkosten eine gewisse Zeit lang nicht bezahlen, kann Ihr Stromanbieter eine Strom-/Energiesperre verhängen. Das heißt, Sie haben keinen Strom mehr in Ihrer Wohnung. Bitte wenden Sie sich deshalb frühzeitig an Ihren Energie- /Stromversorger, wenn Sie die Stromkosten nicht mehr bezahlen können. Je früher Sie sich dort melden, umso eher kann eine Lösung gefunden werden, zum Beispiel durch die Vereinbarung von Ratenzahlungen. Eine Strom-/Energiesperre zu verhindern, ist leichter als einen gesperrten Anschluss wieder freizuschalten. Außerdem fallen bei einer Sperre weitere Kosten an, denn sowohl die Sperrung selbst als auch die Entsperrung kosten Geld.

Mehr Informationen dazu, wie Sie die Sperrung von Energie / Strom vermeiden, finden Sie auf dem Merkblatt der Stadtwerke Bonn (SWB).

Ansprechpartner und Beratungsstellen bei Energieschulden und eine nützliche Checkliste finden Sie in dem zusätzlichen Merkblatt der SWB „Erste Hilfe bei Energieschulden“.

Übernimmt das Jobcenter Bonn Nachforderungen von Stromkosten?

Am Ende des Jahres erhalten Mieter häufig eine Nachzahlungsforderung von ihrem Stromanbieter. Die Übernahme von solchen Stromnachforderungen durch das Jobcenter Bonn ist gesetzlich nicht möglich, da der Lebensunterhalt durch die Regelleistung sichergestellt werden soll. Diese Regelleistung umfasst auch die Stromkosten. Es gibt nur sehr wenige, mietvertraglich bedingte Ausnahmen, die eine Übernahme von Stromschulden durch das Jobcenter unter bestimmten Voraussetzungen ermöglichen.

Übernimmt das Jobcenter Bonn Nachforderungen von Heizkosten?

Wenn Ihr Energieversorger eine Nachzahlung für Heizkosten verlangt, können diese gegebenenfalls durch das Jobcenter Bonn in angemessenem Umfang übernommen werden.

Wenn Sie dringenden Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an: Jo**************************@jo**********.de

Können Sie auch Unterstützung  beim Thema Energiekosten erhalten, wenn Sie keine Leistungen vom Jobcenter Bonn beziehen?

Ja. Auch für Haushalte mit niedrigem Einkommen, die keine Leistungen zur Grundsicherung vom Jobcenter Bonn erhalten, sind unter bestimmten Voraussetzungen Hilfen möglich.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Stadt Bonn – Energiesperren vermeiden und im unten stehenden Flyer der Stadt Bonn.

Auch Studierende und (Berufs-)​Fachschüler*innen, die in der Regel keine Leistungen zur Grundsicherung / Bürgergeld beziehen, können mit einer Einmalzahlung Unterstützung erhalten.

 

Downloads und Links zu wichtigen Unterlagen

Weitere Informationen für Kundinnen und Kunden des Jobcenters

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