Willkommen beim Jobcenter Bonn

Das Jobcenter Bonn ist eine öffentliche soziale Behörde. Es hilft vielen Menschen in Bonn, die ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln sicherstellen können.

Wenn Sie als ukrainische Staatsbürgerin oder ukrainischer Staatsbürger einen Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz in Bonn (beantragt oder erhalten) haben, weil Sie Schutz vor dem Krieg in Ihrem Land suchen, können Sie einen Antrag auf Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) stellen. Die Leistung zum Lebensunterhalt heißt auch (seit dem 1. Januar 2023)  „Bürgergeld“.

So können wir Ihnen helfen

Wir unterstützen Sie …

 

  • …mit Leistungen zur Grundsicherung (SGB II), dazu zählen auch Kosten der Unterkunft,
  • … mit Beratung und Förderung für Ihre berufliche Zukunft, d.h. Erlernen der deutschen Sprache, Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung.

Leistungen zur Grundsicherung (SGB II)

Die Bundesregierung hat die Sicherung des Lebensunterhalts für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die einen Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz (beantragt oder erhalten) haben, zum 01.06.2022 an die Jobcenter übergeben.

Damit Sie Leistungen vom Jobcenter Bonn erhalten können, ist es notwendig, dass Sie einen Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung (Bürgergeld) beim Jobcenter Bonn stellen.

Arbeit und Ausbildung

Finden Sie heraus, welches der richtige berufliche Weg für Sie ist. Der Integration Point in Bonn-Duisdorf und seine Partner helfen Ihnen gerne dabei.

Wir haben auch Mitarbeitende, mit denen Sie Ukrainisch oder Russisch sprechen können.

Willkommenslotsinnen der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg.

Hier berät man Sie gerne auf Ukrainisch oder Russisch rund um die Themen Praktikum, Einstiegsqualifizierung, Ausbildung und Arbeit.

Projekt „Neustart in Deutschland“

Das Projekt beim Bonner Verein e.V. setzt sich dafür ein, dass Sie Unterstützung bei der Orientierung und Integration in Deutschland bekommen, um Ihnen möglichst zeitnah und hürdenlos eine berufliche Perspektive zu bieten.

Sie benötigen Antragsunterlagen?

Bitte kontaktieren Sie das Jobcenter Bonn zeitnah, damit wir mit Ihnen einen Termin zur Antragstellung vereinbaren können.

Kontakt

Telefon: 0228 / 8549-0
Mo-Mi: 07.30 bis 16.00 Uhr
Do: 07.30 bis 17.00 Uhr
Fr: 07.30 bis 13.00 Uhr

Email:  jo************@jo**********.de

Bitte reichen Sie die ausgefüllten Anträge und ggf. weitere notwendige Unterlagen so schnell wie möglich im Jobcenter Bonn ein.

So finden Sie uns:

Jobcenter Bonn
Rochusstraße 6
53123 Bonn

Weitere Informationen zum Antragsverfahren für Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind und mit Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz, finden Sie auch in dem Infoblatt „Ihr Weg ins Jobcenter“.

 

 

Voraussetzungen, um Leistungen zur Grundsicherung (SGB II) zu erhalten:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt.
  • Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
  • Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.

Anspruch auf Grundsicherung nach dem SGB II haben auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, zum Beispiel mit Kindern unter 15 Jahren.

Weitere Informationen und Links

Wer kann keine Leistungen beim Jobcenter Bonn erhalten?

Wer die Altersgrenze für den Rentenbezug erreicht hat, kann keine Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) mehr erhalten.
Stellen Sie bitte ggf. einen Antrag auf Grundsicherung im Alter beim Sozialamt der Stadt Bonn .

 

Weitere wichtige Informationen auf dieser Internetseite zum Thema Leistungsbezug nach dem SGBII.

 

Wie werden mir die Leistungen aus dem SGB II ausgezahlt?

Leistungen nach dem SGB II werden regelmäßig auf ein Konto bei einem deutschen Geldinstitut ausgezahlt. Im Antrag müssen Sie daher eine IBAN (International Bank Account Number) angeben, auf die Ihre Leistungen überwiesen werden.

Ein kostenloses Konto bietet z.B. die Sparkasse Köln/Bonn an.

Weitere Informationen für Kundinnen und Kunden des Jobcenters

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