Ein Gewinn für Ihren Betrieb: Die Berufsausbildung in Teilzeit

Für Arbeitgeber gilt es mehr denn je, die Potenziale des Ausbildungsmarktes voll auszuschöpfen. Mit der Teilzeitausbildung haben Sie die Möglichkeit, bisher wenig beachtete Zielgruppen zu erschließen und so Ihre Ausbildungsplätze zu besetzen. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Teilzeitausbildung.

Häufig nachgefragt

Was ist eine Teilzeitausbildung?

Die Teilzeitausbildung steht grundsätzlich allen Auszubildenden offen. Durch die Ausbildung in Teilzeit können Betriebe mit einer Reduzierung der wöchentlichen Ausbildungszeit auf z.B. 30 Stunden bisher wenig beachtete Zielgruppen erschließen und so ihre Ausbildungsplätze besetzen. Denn viele jüngere Menschen streben einen soliden, zukunftssichernden Ausbildungsabschluss an, können jedoch aus verschiedenen Gründen eine Ausbildung in Vollzeit nicht organisieren oder leisten. Die Berufsausbildung in Teilzeit bietet hier eine flexible Lösung – eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten!

Vorteile für Ihren Betrieb

  • Sie gewinnen neue Zielgruppen für Ihren Fachkräftenachwuchs.
  • Die Erfahrung zeigt, dass gerade junge Eltern besonders motivierte, engagierte Auszubildende mit wenig Ausbildungsabbrüchen sind.
  • Wird Ihre Auszubildende schwanger, kann sie die Ausbildung in Ihrem Betrieb dennoch zu Ende führen.
  • Sie können die/den Auszubildende/n zeitlich passend in Ihre Betriebsabläufe integrieren.
  • Durch die reduzierte Stundenzahl können Sie Kosten für die Ausbildungsvergütung senken.

Berufsausbildung in Teilzeit – wie funktioniert das konkret?

  • Betrieb und Auszubildende/r vereinbaren die Durchführung der Ausbildung in Teilzeit und halten konkrete Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag fest.
  • Reduzierung der Arbeitszeit im Betrieb um maximal 50 Prozent der Vollzeit-Stundenzahl, d.h. die Gesamtdauer der Ausbildung verlängert sich um die gekürzte Zeit, jedoch auf maximal 4,5 Jahre.
  • Eine Verkürzung der Ausbildung ist möglich, wenn die/der Auszubildende die entsprechenden Voraussetzungen mitbringt.
  • Ein Wechsel von der Vollzeit- in die Teilzeitvariante ist auch während der Ausbildung möglich.
  • Berufsschule und überbetriebliche Unterweisung finden in der Regel in Vollzeit statt.
  • Falls das Ausbildungsgehalt, gerade bei jungen Familien zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht, haben Auszubildende die Möglichkeit, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Bürgergeld zu beantragen.

Weitere Informationen für Arbeitgeber

Aktuelles

„Arbeiten am Flughafen“

Weiterlesen