Auf einen Blick: Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber

Sie wollen eine sozialversicherungspflichtige Stelle besetzen, der Bewerber hat jedoch zu wenig Erfahrung, war lange arbeitslos oder hat andere Eigenschaften, die nicht Ihren Anforderungen entsprechen? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Fördermöglichkeiten durch das Jobcenter Bonn auf einen Blick.

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Fördermöglichkeiten durch das Jobcenter

Sie wollen eine sozialversicherungspflichtige Stelle besetzen, der/die Bewerber/in hat jedoch zu wenig Erfahrung, war lange arbeitslos oder hat andere Eigenschaften, die nicht Ihren Anforderungen entsprechen? Dann wenden Sie sich gerne an das Jobcenter Bonn! Wir suchen mit Ihnen nach geeigneten Fördermöglichkeiten, um den/die Bewerber/in nachhaltig in Ihr Unternehmen zu integrieren. Dazu stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die auf jeden Einzelfall angepasst werden.

Bitte beachten Sie, dass die Förderungen zum Teil vor einem Angebot eines Arbeitsvertrages beim Jobcenter beantragt werden müssen.

Eingliederungszuschuss

Wir können Sie mit dem Eingliederungszuschuss (EGZ) unterstützen, wenn von der neuen Arbeitskraft eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist. Das bedeutet: Das Jobcenter zahlt einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dieser Zuschuss soll die geringere Leistung der Arbeitskraft ausgleichen. Der Zuschuss ist zeitlich befristet; Förderhöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab.

Bitte beachten Sie: Den EGZ müssen Sie beantragen, bevor Ihre neuen Mitarbeitenden die Arbeit aufnehmen. Eine normale betriebsübliche Einarbeitung kann nicht gefördert werden.

Wenden Sie sich für die Beantragung des EGZ bitte an die persönliche Ansprechperson des Bewerbers/der Bewerberin unter der Telefonnummer 0228 8549-0 oder der E-Mail-Adresse jo************@jo**********.de.

Qualifizierungsmaßnahmen durch das Jobcenter

Sie stellen fest, dass dem/der Bewerber/in eine Qualifikation fehlt? Wir überlegen gemeinsam mit Ihnen und dem/der Bewerber/in, ob und welche externen Qualifizierungsmaßnahmen von uns gefördert werden können.

Bitte beachten Sie: In der Regel müssen Sie als Arbeitgeber Ihre Einstellungsabsicht bei erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung bestätigen.

Weitere Informationen finden Sie unter „Weiterbildung“.

Praktikum für die Überprüfung der Eignung und der Fähigkeiten

Ein Praktikum ermöglicht, eine/n Bewerber/in auf die Eignung und Fähigkeiten für Ihr Unternehmen zu prüfen. Der Vorteil: Der/die Bewerber/in bleibt in dieser Zeit ggf. beim Jobcenter im Leistungsbezug und kann Kosten für die Anreise zum Praktikumsplatz geltend machen.

Sie stellen während des Praktikums fest, dass dem/der Bewerber/in bestimmte Kenntnisse oder Qualifikationen fehlen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir finden gemeinsam eine Lösung!

Bitte wenden Sie sich für die Absprache bezüglich des Praktikums an die persönliche Ansprechperson des Bewerbers/der Bewerberin.

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