Klarheit für die Flüchtlingsbürgen in Bonn |
Am 1. März 2019 wurde eine Vorschrift zum Umgang mit den Erstattungsforderungen aus Verpflichtungserklärungen veröffentlicht. Danach wird in fast allen Fällen von einer Rückforderung abgesehen. |
Klarheit für die Flüchtlingsbürgen in Bonn |
Am 1. März 2019 wurde eine Vorschrift zum Umgang mit den Erstattungsforderungen aus Verpflichtungserklärungen veröffentlicht. Danach wird in fast allen Fällen von einer Rückforderung abgesehen. |
Nr. 1 / 2019 – 7. März 2019
Anfang März 2019 (siehe Link) hat die Bundesagentur für Arbeit die durch Herrn Bundesminister Heil angekündigten Regelungen zum Umgang mit den Erstattungsforderungen aus Verpflichtungserklärungen veröffentlicht. Die Vorschrift betrifft alle, die im Rahmen der Landesaufnahmeanordnungen vor dem 06.08.2016 für geflüchtete Menschen gebürgt haben.
Der Geschäftsführer des Jobcenters Bonn, Günter Schmidt-Klag, erklärt: „Nun wurde den Jobcentern ein klarer Weg zur abschließenden Prüfung der Fälle vorgegeben.
Die Weisungslage gibt uns verschiedene Fallgestaltungen vor, in denen von einer Heranziehung abzusehen ist. Das bedeutet, dass die Flüchtlingsbürgen nicht zahlen müssen. Ich gehe aktuell davon aus, dass fast alle Fälle, die im Jobcenter Bonn bekannt sind, die genannten Kriterien erfüllen und die Forderungen damit nicht weiterverfolgt werden müssen.“
Das Jobcenter Bonn wird die Fälle nun unaufgefordert prüfen und die Flüchtlingsbürgen schriftlich über die Aufhebung der Erstattungsbescheide informieren. Von der Überprüfung sind alle Fälle betroffen, unabhängig davon, ob bereits eine Erstattungsforderung festgesetzt wurde, ein Klageverfahren anhängig ist, oder bisher nur eine Vorankündigung durch das Jobcenter Bonn versandt wurde. Nur in den Fällen, in denen die Bürgen bereits gezahlt haben und damit die Forderungen aus der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Jobcenter anerkannt haben, müssen die Betroffenen die Überprüfung beim Jobcenter beantragen.
„Ich bitte um Verständnis, dass die Prüfungen einige Zeit in Anspruch nehmen werden, da wir hier im Jobcenter Bonn eine große Zahl an Fällen prüfen müssen,“ sagt der Geschäftsführer des Jobcenters Bonn weiter. Zum Hintergrund: Auf den Bereich der Bundesstadt Bonn entfällt knapp 1/5 aller Fälle von Flüchtlingsbürgen aus NRW.
Bis zum Abschluss der individuellen Prüfungen werden keine Forderungen geltend gemacht. Im Anschluss daran erhält jeder Flüchtlingsbürge eine Nachricht vom Jobcenter Bonn.
09.12.2024
18.11.2024
14.10.2024
10.10.2024
28.08.2024
12.06.2024
06.06.2024
23.05.2024
06.05.2024
25.04.2024
24.04.2024
09.04.2024
28.02.2024
03.01.2024
09.11.2023
21.09.2023
30.08.2023
06.06.2023
17.04.2023
06.03.2023
03.01.2023
29.12.2022
04.11.2022
20.10.2022
15.08.2022
22.06.2022
12.05.2022
05.05.2022
25.03.2022
11.03.2022
04.03.2022
05.01.2022
07.12.2021
30.08.2021
27.05.2021
20.04.2021
14.01.2021
17.12.2020
30.11.2020
01.07.2020
03.04.2020
16.03.2020
17.01.2020
17.12.2019
16.12.2019
10.10.2019
09.10.2019
16.09.2019
24.07.2019
27.06.2019
26.03.2019
18.03.2019
12.03.2019
07.03.2019