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Klarheit für die Flüchtlingsbürgen in Bonn

Am 1. März 2019 wurde eine Vorschrift zum Umgang mit den Erstattungsforderungen aus Verpflichtungserklärungen veröffentlicht. Danach wird in fast allen Fällen von einer Rückforderung abgesehen.

Nr. 1 / 2019 – 7. März 2019

Anfang März 2019 (siehe Link) hat die Bundesagentur für Arbeit die durch Herrn Bundesminister Heil angekündigten Regelungen zum Umgang mit den Erstattungsforderungen aus Verpflichtungserklärungen veröffentlicht. Die Vorschrift betrifft alle, die im Rahmen der Landesaufnahmeanordnungen vor dem 06.08.2016 für geflüchtete Menschen gebürgt haben.

Der Geschäftsführer des Jobcenters Bonn, Günter Schmidt-Klag, erklärt: „Nun wurde den Jobcentern ein klarer Weg zur abschließenden Prüfung der Fälle vorgegeben.

Die Weisungslage gibt uns verschiedene Fallgestaltungen vor, in denen von einer Heranziehung abzusehen ist. Das bedeutet, dass die Flüchtlingsbürgen nicht zahlen müssen. Ich gehe aktuell davon aus, dass fast alle Fälle, die im Jobcenter Bonn bekannt sind, die genannten Kriterien erfüllen und die Forderungen damit nicht weiterverfolgt werden müssen.“

Das Jobcenter Bonn wird die Fälle nun unaufgefordert prüfen und die Flüchtlingsbürgen schriftlich über die Aufhebung der Erstattungsbescheide informieren. Von der Überprüfung sind alle Fälle betroffen, unabhängig davon, ob bereits eine Erstattungsforderung festgesetzt wurde, ein Klageverfahren anhängig ist, oder bisher nur eine Vorankündigung durch das Jobcenter Bonn versandt wurde. Nur in den Fällen, in denen die Bürgen bereits gezahlt haben und damit die Forderungen aus der Verpflichtungserklärung gegenüber dem Jobcenter anerkannt haben, müssen die Betroffenen die Überprüfung beim Jobcenter beantragen.

„Ich bitte um Verständnis, dass die Prüfungen einige Zeit in Anspruch nehmen werden, da wir hier im Jobcenter Bonn eine große Zahl an Fällen prüfen müssen,“ sagt der Geschäftsführer des Jobcenters Bonn weiter. Zum Hintergrund: Auf den Bereich der Bundesstadt Bonn entfällt knapp 1/5 aller Fälle von Flüchtlingsbürgen aus NRW.

Bis zum Abschluss der individuellen Prüfungen werden keine Forderungen geltend gemacht. Im Anschluss daran erhält jeder Flüchtlingsbürge eine Nachricht vom Jobcenter Bonn.

Pressemitteilung zum Download

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