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    Ihre Auswahl: Ich möchte ein Mietangebot prüfen lassen

     

    Wir helfen Ihnen gerne weiter: Nutzen Sie das nachfolgende Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern.
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      Informationen für Neukund/innen des Jobcenters Bonn

      Sie möchten erstmalig Leistungen beim Jobcenter Bonn beantragen oder ziehen aus einer anderen Stadt nach Bonn?
      Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen für Neukund/innen des Jobcenters Bonn.

      Um einen Neuantrag zu stellen oder weitere Unterlagen zu Ihrem Neuantrag einzureichen, können Sie verschiedene Wege nutzen:

      Die Angabe Ihrer Bedarfsgemeinschaftsnummer oder Kundennummer ermöglicht die schnellstmögliche Weiterleitung Ihres Anliegens an die/den für Sie zuständige/n Mitarbeiter/in.

      Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail hinsichtlich des Sicherheitsniveaus mit der Versendung per Postkarte vergleichbar ist. Ein hohes Schutzniveau bietet die Versendung mit „normaler“ Post in einem geschlossenen Umschlag.

      Jobcenter Bonn
      Rochusstraße 6
      53123 Bonn

      Bitte geben Sie dabei immer Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer oder Kundennummer mit an, damit wir Ihre Post zuordnen können.

      Natürlich können Sie uns auch einfach anrufen unter 0228 8549-0.

       

      Informationen für Neukund/innen des Jobcenters Bonn

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      Ihre Anfrage: Ich muss mich aus einer Ortsabwesenheit zurückmelden und habe hierzu Fragen.

       

      Als Sie Ihre Ortsabwesenheit beantragten und Ihre Integrationsfachkraft Ihnen die Entscheidung hierüber mitteilte, wurde auch festgelegt, ob und wann Sie persönlich unmittelbar bei der Integrationsfachkraft vorsprechen sollen. Hierzu haben Sie einen festen Termin erhalten.

      Wurden Sie nur aufgefordert, sich spätestens bis zu einem bestimmten Datum an unserem Portal persönlich zurückzumelden, so benötigen Sie hierzu in der aktuellen Situation noch einen Termin, welchen Sie einfach über unsere Online-Terminierung buchen können.

      Sollten Sie trotz allem noch Rückfragen zu einer Ortsabwesenheit haben, können Sie über dieses Formular Ihre Anfrage direkt an die richtigen Ansprechpersonen im Jobcenter stellen. Füllen Sie dafür bitte folgende Felder aus:

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        Ihre Auswahl: Ich möchte eine Ortsabwesenheit beantragen.

         

        Wir helfen Ihnen gerne weiter: Nutzen Sie das nachfolgende Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern.
        Ihre Anfrage wird automatisch an die zuständige Ansprechperson beim Jobcenter Bonn weitergeleitet.

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          Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zu meiner laufenden bzw. anstehenden Maßnahme/Fortbildung.

           

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            Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zum Thema Sprachförderung.

             

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              Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zur Förderung einer beruflichen Qualifizierung.

               

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                Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zur allgemeinen beruflichen Beratung/Orientierung.

                 

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                  Ihre Auswahl: Vermittlung eines Arbeitsplatzes oder Aufnahme einer Tätigkeit.

                   

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                    Ihre Auswahl: Ich möchte weitere Unterlagen einreichen oder benötige andere Formulare.

                    Um weitere Unterlagen zu Ihrem Neuantrag oder im laufenden Leistungsfall einzureichen, können Sie verschiedene Wege nutzen:

                    • Nutzen Sie die komfortabelsten und sichersten Wege über jobcenter.digital und / oder ganz einfach mobil die Jobcenter App.
                    • Ein hohes Schutzniveau bietet die Versendung mit „normaler“ Post.
                    • Weitere Antragsformulare finden Sie hier.
                    • Senden Sie uns Ihre Unterlagen per Post zu oder werfen Sie diese in unseren Hausbriefkasten ein.
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                      Bitte geben Sie dabei immer Ihre Kundennummer oder Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer mit an, damit wir Ihre Post zuordnen können.

                    Ihre Auswahl: Ich möchte einen Weiterbewilligungsantrag stellen – Anforderung des Vordrucks

                     

                    Um einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen, sind umfangreiche Angaben notwendig. Bitte fordern Sie daher zunächst die notwendigen Formulare an, um einen Weiterbewilligungsantrag stellen zu können:

                    • Nutzen Sie die komfortabelsten und sichersten Wege über jobcenter.digital und / oder ganz einfach mobil die Jobcenter-App.
                    • Oder laden Sie sich Ihren Weiterbewilligungsantrag hier herunter und reichen Sie diesen ausgefüllt per Post ein oder geben Sie diesen in unseren Hausbriefkasten ab.
                    • Oder rufen Sie unter der Nummer 0228/8549-0 an und wir schicken Ihnen den Vordruck zum Weiterbewilligungsantrag gerne persönlich per Post zu.
                    • Oder fordern Sie den Weiterbewilligungsantrag über unser Kontaktformular beim Jobcenter Bonn an. Wir schicken Ihnen den Vordruck per Post an die in Ihren Leistungsdaten hinterlegte Adresse.

                    Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zu den Kosten für meine Wohnung

                     

                    Wir helfen Ihnen gerne weiter: Nutzen Sie das nachfolgende Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern.
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                      Ihre Auswahl: Ich habe eine Frage zum Umzug oder Mietangeboten

                       

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                        Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zu meiner selbstständigen Tätigkeit

                         

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                          Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zu einem zusätzlichen Bedarf

                           

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                            Ihre Auswahl: Ich habe Fragen zur Arbeitsaufnahme und der Anrechnung von Einkommen

                             

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                              Ihre Auswahl: Ich habe diesen Monat kein Geld vom Jobcenter erhalten und weiß nicht warum

                               

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                                  Bis dahin verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
                                  Ihr Jobcenter-Bonn-Team

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                                  Aktuelles aus Ihrem Jobcenter Bonn

                                  Zu hoher Druck auf Umschüler: Beiräte der Jobcenter Rhein-Sieg und Bonn schlagen MdB der Region Gesetzesänderungen vor

                                  Nr. 1 / 2019 – 26. März 2019

                                  Rund 35.000 Menschen, die vom Jobcenter Rhein-Sieg und dem Jobcenter Bonn betreut werden, haben keinen Berufsabschluss. Darunter allein 28.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte über 25 Jahre.

                                  Obwohl die Zielgruppe der Menschen ohne Berufsabschluss sowohl von der Agentur als auch von den beiden Jobcentern gezielt durch Qualifizierungen und Umschulungsmaßnahmen gefördert werden, schaffen nur wenige Teilnehmer*innen dieser Maßnahmen einen anerkannten Berufsabschluss. Oftmals werden Umschulungen erst gar nicht angetreten oder häufig vorzeitig abgebrochen.

                                  „Dies ist eine Tatsache, die so nicht bleiben darf bei stetig wachsendem Bedarf an Facharbeitskräften in der Region“, befanden die Beiräte beider Jobcenter einstimmig. Gemeinsam setzten sich die Beiräte mit den beiden Geschäftsführern der Jobcenter – Ralf Holtkötter und Günter Schmidt-Klag – an einen Tisch, um die bestehende Problematik unter verschiedenen Aspekten zu beleuchten.

                                  Heraus kam ein ganzer Katalog an Änderungsvorschlägen, wie die Rahmenbedingungen der Umschulungsmaßnahmen im Sinne der Bewerber*innen neu geändert werden sollten. Nämlich so, dass mehr Arbeitslose eine Chance auf Bestehen der Prüfung nach einer Umschulung haben. .

                                  Gesetzesänderungen bedürfen bekanntermaßen Unterstützung durch die Politik. So wandten sich die Beiräte nun erstmalig aktiv und mit den erarbeiteten Vorschlägen an die regionalen Bundestagsabgeordneten und luden zu einer außerordentlichen Sitzung am 08. März 2019 ins Jobcenter Rhein-Sieg ein.

                                  Der Einladung folgten die Bundestagsabgeordneten Sebastian Hartmann (SPD), Dr. Alexander Neu (Die Linke) Nicole Westig (FDP) und Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU).

                                  In der Sondersitzung legten die Beiräte die Hauptgründe, die zu einem Abbruch von Umschulungen führen, vor und zeigten gleichzeitig Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Umschulungsmaßnahmen auf.

                                  Ein Hauptgrund für die hohe Abbruchquote ist die verkürzte Ausbildungszeit, sowohl im praktischen als auch schulischen Teil einer Umschulung. Während die Ausbildungsdauer in einem Ausbildungsberuf regulär drei Jahre dauert, müssen Umschüler*innen die gleichen Inhalte in zwei Jahren lernen. Mit diesen verschärften Rahmenbedingungen sind viele Teilnehmende trotz hoher Motivation einfach überfordert. Hier wird seitens der Beiräte für eine individuelle Förderung, zumindest aber Anpassung der Umschulungszeit an die Regelausbildungszeit, geworben. So sollen der Einstieg und auch die Fortführung einer Umschulung erleichtert werden.

                                  Jürgen Hindenberg, Geschäftsführer Berufsbildung und Fachkräftesicherung der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, der die Diskussion moderierte, freute sich, dass das Thema – über alle Fraktionen hinweg – positiv aufgenommen wurde. Die Änderungen sind auch nicht kompliziert, nur ein Absatz müsse aus dem Gesetz gestrichen werden.

                                  Ein weiterer Grund für die Ablehnung einer Umschulung ist, dass zusätzliche Kosten der Teilnehmer*innen, die auch während einer Maßnahme anfallen, nicht berücksichtigt werden können. Über den Regelsatz der Grundsicherung hinaus können bestenfalls Fahrtkosten erstattet werden. Eventuelle Nebenbeschäftigungen müssten gar aufgegeben werden, was den finanziellen Druck während einer Umschulung zusätzlich erhöht. Hier fordert der Arbeitskreis eine zusätzliche, finanzielle Förderung während der Umschulungsmaßnahme, damit der Wegfall eines Minijobs nicht zum Abbruch der Maßnahme führt. Darüber hinaus würden mit einer zusätzlichen Vergütung weitere Anreize geschaffen.

                                  Sichtlich beeindruckt zeigten sich die Mitglieder des Bundestages angesichts der Geschlossenheit aller Akteure am regionalen Arbeitsmarkt. Arbeitgebervertreter, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Kommunen, Arbeitsagentur und die beiden Jobcenter zeigten sich einig darin, dass die Gesetzgebung zur Regelung beruflicher Weiterbildungen einer Veränderung im Sinne der Arbeitssuchenden bedürfe.

                                  Nur so gelänge es in absehbarer Zeit, qualifiziertes Personal für die offenen Stellen zu generieren.

                                  Dieser Auffassung schlossen sich die Vertreter*innen aus der Politik an, sodass zum Ende der Sondersitzung eine gemeinsame Verabredung getroffen wurde. Alle Beteiligten werden nun ihre Kompetenzen in die Waagschale geben, um auf eine Veränderung des Gesetzes hinzuwirken.

                                  Pressemitteilung zum Download

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