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Zu hoher Druck auf Umschüler: Beiräte der Jobcenter Rhein-Sieg und Bonn schlagen MdB der Region Gesetzesänderungen vor

Nr. 1 / 2019 – 26. März 2019

Rund 35.000 Menschen, die vom Jobcenter Rhein-Sieg und dem Jobcenter Bonn betreut werden, haben keinen Berufsabschluss. Darunter allein 28.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte über 25 Jahre.

Obwohl die Zielgruppe der Menschen ohne Berufsabschluss sowohl von der Agentur als auch von den beiden Jobcentern gezielt durch Qualifizierungen und Umschulungsmaßnahmen gefördert werden, schaffen nur wenige Teilnehmer*innen dieser Maßnahmen einen anerkannten Berufsabschluss. Oftmals werden Umschulungen erst gar nicht angetreten oder häufig vorzeitig abgebrochen.

„Dies ist eine Tatsache, die so nicht bleiben darf bei stetig wachsendem Bedarf an Facharbeitskräften in der Region“, befanden die Beiräte beider Jobcenter einstimmig. Gemeinsam setzten sich die Beiräte mit den beiden Geschäftsführern der Jobcenter – Ralf Holtkötter und Günter Schmidt-Klag – an einen Tisch, um die bestehende Problematik unter verschiedenen Aspekten zu beleuchten.

Heraus kam ein ganzer Katalog an Änderungsvorschlägen, wie die Rahmenbedingungen der Umschulungsmaßnahmen im Sinne der Bewerber*innen neu geändert werden sollten. Nämlich so, dass mehr Arbeitslose eine Chance auf Bestehen der Prüfung nach einer Umschulung haben. .

Gesetzesänderungen bedürfen bekanntermaßen Unterstützung durch die Politik. So wandten sich die Beiräte nun erstmalig aktiv und mit den erarbeiteten Vorschlägen an die regionalen Bundestagsabgeordneten und luden zu einer außerordentlichen Sitzung am 08. März 2019 ins Jobcenter Rhein-Sieg ein.

Der Einladung folgten die Bundestagsabgeordneten Sebastian Hartmann (SPD), Dr. Alexander Neu (Die Linke) Nicole Westig (FDP) und Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU).

In der Sondersitzung legten die Beiräte die Hauptgründe, die zu einem Abbruch von Umschulungen führen, vor und zeigten gleichzeitig Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Umschulungsmaßnahmen auf.

Ein Hauptgrund für die hohe Abbruchquote ist die verkürzte Ausbildungszeit, sowohl im praktischen als auch schulischen Teil einer Umschulung. Während die Ausbildungsdauer in einem Ausbildungsberuf regulär drei Jahre dauert, müssen Umschüler*innen die gleichen Inhalte in zwei Jahren lernen. Mit diesen verschärften Rahmenbedingungen sind viele Teilnehmende trotz hoher Motivation einfach überfordert. Hier wird seitens der Beiräte für eine individuelle Förderung, zumindest aber Anpassung der Umschulungszeit an die Regelausbildungszeit, geworben. So sollen der Einstieg und auch die Fortführung einer Umschulung erleichtert werden.

Jürgen Hindenberg, Geschäftsführer Berufsbildung und Fachkräftesicherung der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, der die Diskussion moderierte, freute sich, dass das Thema – über alle Fraktionen hinweg – positiv aufgenommen wurde. Die Änderungen sind auch nicht kompliziert, nur ein Absatz müsse aus dem Gesetz gestrichen werden.

Ein weiterer Grund für die Ablehnung einer Umschulung ist, dass zusätzliche Kosten der Teilnehmer*innen, die auch während einer Maßnahme anfallen, nicht berücksichtigt werden können. Über den Regelsatz der Grundsicherung hinaus können bestenfalls Fahrtkosten erstattet werden. Eventuelle Nebenbeschäftigungen müssten gar aufgegeben werden, was den finanziellen Druck während einer Umschulung zusätzlich erhöht. Hier fordert der Arbeitskreis eine zusätzliche, finanzielle Förderung während der Umschulungsmaßnahme, damit der Wegfall eines Minijobs nicht zum Abbruch der Maßnahme führt. Darüber hinaus würden mit einer zusätzlichen Vergütung weitere Anreize geschaffen.

Sichtlich beeindruckt zeigten sich die Mitglieder des Bundestages angesichts der Geschlossenheit aller Akteure am regionalen Arbeitsmarkt. Arbeitgebervertreter, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, Kommunen, Arbeitsagentur und die beiden Jobcenter zeigten sich einig darin, dass die Gesetzgebung zur Regelung beruflicher Weiterbildungen einer Veränderung im Sinne der Arbeitssuchenden bedürfe.

Nur so gelänge es in absehbarer Zeit, qualifiziertes Personal für die offenen Stellen zu generieren.

Dieser Auffassung schlossen sich die Vertreter*innen aus der Politik an, sodass zum Ende der Sondersitzung eine gemeinsame Verabredung getroffen wurde. Alle Beteiligten werden nun ihre Kompetenzen in die Waagschale geben, um auf eine Veränderung des Gesetzes hinzuwirken.

Pressemitteilung zum Download

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