Kundenreaktionsmanagement

Unser Ziel: Ihre Zufriedenheit

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Kundenreaktionsmanagement (KRM) des Jobcenters Bonn.

Teilen Sie uns mit

  • was Sie gut finden,
  • was wir verbessern können,
  • wo Sie Kritikpunkte sehen,
  • worüber Sie sich beschweren möchten.

Wir möchten unseren Kundenservice stetig verbessern und nehmen jede Beschwerde sehr ernst. Als öffentliche Verwaltung können wir jedoch nicht auf alle Wünsche eingehen, da wir in unseren Entscheidungen an die bestehende Rechtslage gebunden sind.

Sie haben noch Fragen? Nutzen Sie unser Online-Termin und Kontaktcenter (am Bildschirmrand). Unsere Mitarbeitenden melden sich in Kürze bei Ihnen zurück!

Häufig nachgefragt

Wer ist für meine Beschwerde zuständig?

Ihre Beschwerde ist nur dann richtig beim Jobcenter Bonn, wenn Sie in Bonn wohnen und Leistungen beim Jobcenter Bonn beziehen. Erhalten Sie Leistungen von einem anderen Jobcenter in Deutschland, kann das Jobcenter Bonn Ihnen leider nicht weiterhelfen. Wenden Sie sich bitte immer an das Jobcenter an Ihrem Wohnort!

Sie kennen die Adresse Ihres Jobcenters nicht?

Diese finden Sie normalerweise

  • im Briefkopf von Schreiben und Bescheiden Ihres Jobcenters.
  • auf der Internetseite Ihres Jobcenters unter Kontakt oder Impressum.
  • auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Dort können Sie durch Eingabe Ihres Wohnortes / Ihrer Postleitzahl die Postadresse und Telefonnummer Ihres Jobcenters und Ihrer Arbeitsagentur herausfinden.

In welcher Situation kann ich mich an das KRM wenden?

Zuerst sollten Sie immer versuchen, Probleme oder Unklarheiten mit der für Sie zuständigen Fachkraft des Jobcenters zu klären. Das kann, je nach Thema, eine Ansprechperson in einem Team für Arbeitsvermittlung oder Leistungsgewährung sein.

Sollte anschließend ein Problem aus Ihrer Sicht noch nicht erledigt sein, ist die jeweilige Teamleitung Ihre nächste Ansprechperson. Besteht das Problem auch dann noch, geht es an die vorgesetzte Bereichsleitung. Wer die Verantwortlichen im Jobcenter Bonn sind, können Sie in unserem Organigramm nachsehen.

Wie reiche ich eine Beschwerde richtig ein?

Wenn Sie den oben beschriebenen Weg nicht gehen möchten, können Sie Ihre Beschwerde direkt schriftlich an unser Kundenreaktionsmanagement oder den Geschäftsführer des Jobcenters Bonn richten.
Von telefonischen Beschwerden bitten wir abzusehen, da wir erst Stellung nehmen können, wenn wir einen Fall anhand der Akten geprüft haben.

Datenschutzhinweis!
Bitte beachten Sie, dass der Schutz Ihrer persönlichen Daten bei Versand per E-Mail nicht gewährleistet ist.

Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre Nachricht auf dem Postweg an uns zu senden:

Jobcenter Bonn
– Geschäftsführung –
Rochusstr. 6
53123 Bonn

Grundsätzlich erreichen Sie uns aber auch per Email:
Jo****************@jo**********.de  

Auch per Telefax sind wir erreichbar: 0228 / 8549-391

Was passiert nach Einreichung meiner Beschwerde?

Nach Eingang einer Beschwerde bei der Geschäftsführung des Jobcenters Bonn prüft das KRM jeden Fall unvoreingenommen und intensiv. Unser Ziel ist es, Ihre Beschwerde innerhalb von 14 Tagen zu bearbeiten und schriftlich zu beantworten. Aus Datenschutzgründen erfolgt unsere Antwort grundsätzlich an Sie persönlich. Falls uns eine schriftliche Vollmacht einer dritten Person vorliegt, z. B. eines Rechtsbeistandes, kann die Antwort auch an diese erfolgen.

Bitte beachten Sie:
Eine Beschwerde ist kein Ersatz für formale Rechtsmittel. Wenn Sie zum Beispiel mit einem Bescheid des Jobcenters nicht einverstanden sind, müssen Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Bitte beachten Sie dazu immer die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende eines Bescheides.