Teilhabe am Arbeitsmarkt
(§16i SGB II)
Durch die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses und durch eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung soll arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen die soziale Teilhabe ermöglicht werden.
Gefördert werden Menschen, die…
- mindestens 25 Jahre alt sind,
- in den letzten sieben Jahren sechs Jahre durchgängig Leistungen bezogen haben,
oder
- seit mindestens fünf Jahren Leistungen beziehen und erziehend sind oder eine anerkannte Schwerbehinderung haben
- und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren.
Der Lohnkostenzuschuss bemisst sich am Mindestlohn oder Tariflohn.
Das Ziel ist eine „WIN-WIN-Situation“ für Sie als Arbeitgeber und Ihre/n zukünftige/n Arbeitnehmer/in.
Da der Wiedereinstieg für Arbeitsuchende mit Hindernissen verbunden sein kann, beinhaltet die Förderung zudem ein verpflichtendes Coaching für den/die Arbeitnehmer/in. Dieses findet nach individuellem Bedarf statt.
Das Coaching beginnt bereits vor der Arbeitsaufnahme und läuft über die gesamte Förderdauer. Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer/in können Herausforderungen, die sich im Rahmen der Arbeit ergeben, mit dem Coach besprechen.
Dadurch soll der/die Beschäftige nicht nur auf den neuen Alltag vorbereitet, sondern aktiv stabilisiert und beraten werden.
Unsere Coaches sind immer für Sie und den/die Beschäftige/n da!
Der oder die geförderte Arbeitnehmer/in soll als zusätzlicher Mitarbeiter/in im Unternehmen integriert werden und Ihr Fachpersonal flankierend unterstützen. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um die Besetzung einer regulären Stelle.
Kontakt:
Team Job komPAKT
Tel.: 0228 8549-220
E-Mail: jo***********************@jo**********.de