Teilhabechancengesetz: Neue Chancen für Langzeitarbeitslose

Setzen Sie als Arbeitgeber auf Menschen in Bonn, die langzeitarbeitslos sind, aber eine Chance für einen beruflichen (Wieder-)Einstieg suchen. Sie haben „Mut zur Lücke“? Wir unterstützen Sie dabei!

Seit dem 1. Januar 2019 gibt es neue umfangreiche Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose Menschen beschäftigen. Konkret geht es darum, Kund/innen des Jobcenters, die bereits über einen langen Zeitraum Leistungen der Grundsicherung beziehen, einen Wiedereinstieg auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Ihr Betrieb kann dafür mit einem Lohnkostenzuschuss gefördert werden (entweder nach §16e SGB II – „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ oder nach §16i SGB II – „Teilhabe am Arbeitsmarkt“).

Erklärfilm zum Sozialen Arbeitsmarkt

Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
(§16e SGB II)

Das Ziel der Förderung nach §16e SGB II ist es,
bei Ihnen als Arbeitgeber die Bereitschaft zu fördern, arbeitsmarktferne Kund/innen einzustellen und als neue Mitarbeitende in den Betrieb zu integrieren.

Gefördert werden Menschen, die…

  • in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre arbeitslos im Sinne des §18 SGB II waren,
  • arbeitsmarktfern sind,
  • und noch keinen Arbeitsvertrag mit Ihnen als Arbeitgeber abgeschlossen haben.

Zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (nach §16e SGB II) bietet das Jobcenter Bonn folgende Lohnkostenzuschüsse für die Dauer von 2 Jahren:

  • Das Arbeitsverhältnis wird auf mindestens 2 Jahre begründet und ist sozialversicherungspflichtig in Voll- oder Teilzeit.
  • Der/die Bewerber/in ist mindestens 2 Jahre arbeitslos.

Zusätzlich werden folgende Kosten vom Jobcenter übernommen:

  • Für ein beschäftigungsbegleitendes Coaching über den gesamten Förderzeitraum auf Wunsch auch für den Arbeitgeber. Hierdurch werden Ihre neuen Mitarbeitenden dabei unterstützt, sich in den Arbeitsalltag und Ihr Unternehmen zu integrieren.
  • Eine komplette oder teilweise Übernahme von Weiterbildungskosten, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer eine Weiterbildung während der Beschäftigung benötigt.

Kontakt:
Team Job komPAKT
Tel.: 0228 8549-220
E-Mail: jo***********************@jo**********.de

Teilhabe am Arbeitsmarkt
(§16i SGB II)

Durch die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses und durch eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung soll arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen die soziale Teilhabe ermöglicht werden.

Gefördert werden Menschen, die…

  • mindestens 25 Jahre alt sind,
  • in den letzten sieben Jahren sechs Jahre durchgängig Leistungen bezogen haben,
    oder
  • seit mindestens fünf Jahren Leistungen beziehen und erziehend sind oder eine anerkannte Schwerbehinderung haben
  • und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren.

Der Lohnkostenzuschuss bemisst sich am Mindestlohn oder Tariflohn.

Das Ziel ist eine „WIN-WIN-Situation“ für Sie als Arbeitgeber und Ihre/n zukünftige/n Arbeitnehmer/in.

Da der Wiedereinstieg für Arbeitsuchende mit Hindernissen verbunden sein kann, beinhaltet die Förderung zudem ein verpflichtendes Coaching für den/die Arbeitnehmer/in. Dieses findet nach individuellem Bedarf statt.

Das Coaching beginnt bereits vor der Arbeitsaufnahme und läuft über die gesamte Förderdauer. Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer/in können Herausforderungen, die sich im Rahmen der Arbeit ergeben, mit dem Coach besprechen.
Dadurch soll der/die  Beschäftige nicht nur auf den neuen Alltag vorbereitet, sondern aktiv stabilisiert und beraten werden.
Unsere Coaches sind immer für Sie und den/die Beschäftige/n da!

Der oder die geförderte Arbeitnehmer/in soll als zusätzlicher Mitarbeiter/in im Unternehmen integriert werden und Ihr Fachpersonal flankierend unterstützen. Hierbei handelt es sich ausdrücklich nicht um die Besetzung einer regulären Stelle.

Kontakt:
Team Job komPAKT
Tel.: 0228 8549-220
E-Mail: jo***********************@jo**********.de

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