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Aktuelles aus Ihrem Jobcenter Bonn

Regelbedarfssätze für Grundsicherung werden zum
1. Januar 2022 angehoben

Bonn  –  7. Dezember  2022

  • Rund 13.960 Bedarfsgemeinschaften in der Bundesstadt Bonn erhalten durch die bundesweite Anpassung der Regelbedarfssätze mehr Geld.
  • Bildungs- und Teilhabepaket: Die Pauschale für Schulbedarf steigt im kommenden Jahr pro schulpflichtigem Kind auf 156 Euro.

 

Auch die Bonnerinnen und Bonner, die Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld beziehen, erhalten ab dem 1. Januar 2022 aufgrund der bundesweiten Anhebung des Regelsatzes mehr Geld. Betroffen sind rund 13.960* Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 30.520* Personen. (*vorläufiger Stand November 2021)

Eckregelsatz für Erwachsene steigt auf 449 Euro monatlich
Für alleinstehende oder alleinerziehende Personen bedeutet das ab 2022 eine Erhöhung des Regelbedarfssatzes von monatlich 446 Euro um 3 Euro auf 449 Euro. Auch einige vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe werden angehoben.

Benachrichtigung der Leistungsempfänger*innen erfolgt bis Jahresende
Eine gesonderte Antragstellung oder Vorsprache im Jobcenter Bonn ist nicht notwendig. Bundesweit sollen alle Leistungsempfänger*innen bis Ende des Jahres einen Bescheid über die für sie relevanten Änderungen erhalten.

Alte und neue Regelsätze (2021/2022)

Personengruppe Regelleistung
bis 31.12.21
Regelleistung
ab 01.01.22
Alleinstehende oder Alleinerziehende 446 € 449 €
Verheiratete oder in Partnerschaft lebende Volljährige 401€ 404 €
18- bis unter 25-jährige im Haushalt der Eltern sowie Personen U25, die ohne Zustimmung des Jobcenters zu Hause aus- oder umziehen 357 € 360€
Jugendliche von 14 bis 17 Jahre 373 € 376 €
Kinder von 6 bis 13 Jahre 309 € 311 €
Kinder bis 5 Jahre 283€ 285 €

 

Die Pauschale für Schulbedarf steigt 2022 auf 156 Euro
Der Schulbedarf ist eine zusätzliche Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Dieser wird automatisch mit bewilligt, wenn schulpflichtige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben. Die Leistung pro Kind und Schuljahr steigt ab 2022 von derzeit 154,50 Euro auf 156 Euro. Am 1. Februar 2022 wird automatisch ein Betrag in Höhe von 52 Euro überwiesen, der zweite Teilbetrag in Höhe von 104 Euro am
1. August 2022.

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