Wie haben Sie von der Möglichkeit, in Teilzeit auszubilden, erfahren?
Bei einer Ausbildungsleitertagung des Ausbildungsverbundes Köln/Bonn – dies ist ein Zusammenschluss von öffentlichen Ausbildungsdienststellen in der Region Köln/Bonn. Bei einer Tagung dieses Arbeitskreises vor ca. 7 Jahren wurde das Thema Teilzeitausbildung angesprochen.
Warum haben Sie sich entschlossen, die Option Teilzeitausbildung in Ihrem Betrieb zu nutzen?
Für das Bundesamt für Naturschutz ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Anliegen. Teilzeitbeschäftigung und -ausbildung ist eine Möglichkeit, um Beschäftigte und Auszubildende zu unterstützen; ca. 42 Prozent der Beschäftigten im BfN nehmen eine Teilzeitbeschäftigung wahr. Wir bieten ein Eltern-Kind-Büro, das berufstätige Eltern nutzen können, wenn kurzfristig keine Betreuung des Kindes möglich ist. Darüber hinaus haben wir einen Kooperationsvertrag mit einem Familienservice-Unternehmen. Dieses Unternehmen bietet eine Vielzahl von Angeboten (u.a. Ferienbetreuung, Vermittlung von Betreuungsplätzen, Informationsveranstaltungen zu verschiedenen familienbezogenen Themen). Auch gibt es dort das Angebot einer kurzfristigen Notbetreuung für Kinder von Beschäftigten in einer sog. „Back-up-Einrichtung“.
Was sind aus Ihrer Sicht die Vorteile für den Ausbildungsbetrieb?
Wir sprechen mit der Möglichkeit der Teilzeitausbildung vorrangig Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern an. Dieser Adressatenkreis hat auf Grund der eigenen Lebenserfahrung zumeist ein klares Ziel vor Augen und weiß, was es heißt, Verantwortung zu übernehmen, schwierige Situationen zu bewältigen und zu organisieren. Dies sind unseres Erachtens Kompetenzen, die wir als Ausbildungsbetrieb bei der Auswahl der Auszubildenden und Beschäftigten für wichtig erachten und gerne berücksichtigten.
Welche Nachteile sehen Sie?
Nicht unbedingt ein Nachteil, aber eine organisatorische Aufgabe und ggf. Mehraufwand ist der Umstand und die Tatsache, dass die zeitliche Verfügbarkeit der Betroffenen eingeschränkt ist und z.B. gemeinsame Besprechungstermine der Teilzeitausbildung angepasst werden müssen. Nach unserer Erfahrung gibt es hier aber ein gegenseitiges „Geben und Nehmen“: Bei frühzeitiger Ankündigung lassen sich zum Beispiel auch Nachmittagstermine flexibel organisieren.
Was könnte man Ihrer Meinung nach verändern/verbessern?
Aus unserer Sicht sind Kinderbetreuungseinrichtungen, insbesondere öffentliche Kindergärten bzw. Kindertagesstätten teilweise noch zu unflexibel. Private Einrichtungen sind häufig zu teuer und daher keine mögliche Alternative oder Ergänzung. Wenn berufstätige Elternteile sich „abhetzen“ müssen, weil Kindergärten oder Kindertagesstätten um 16.00 Uhr schließen, ist dies für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht unbedingt zweckmäßig.
Wie funktioniert es, die praktischen Ausbildungsinhalte in der kürzeren Zeit zu vermitteln?
Im BfN praktizieren wir die Form der Teilzeitausbildung, bei der keine Verlängerung der Ausbildungsdauer über die 3 Jahre hinaus erforderlich wird, d.h. die wöchentliche Ausbildungszeit darf nicht weniger als 25 Stunden betragen. Dies entspricht nach unserer Erfahrung auch den Wünschen der Auszubildenden.
Berufsschule und dienstbegleitender Unterricht müssen hundertprozentig wahrgenommen werden, wobei hier in der Regel normale Schulunterrichtszeiten gegeben sind – dies kommt den Teilzeitauszubildenden entgegen.
Im BfN konnten wir durch gute Ausbildungspläne und Strukturierung die notwendigen Ausbildungsinhalte auch in der verkürzten Zeit vermitteln. Wichtig ist, dass auch hier keine Zeit „vertrödelt“ wird.
Wie ist das Verhältnis zwischen Auszubildenden in Vollzeit und in Teilzeit?
Das ist nach unserem Eindruck ein gutes Miteinander in der Gruppe der Auszubildenden und geprägt von gegenseitigem Verständnis und Kollegialität. Teilzeitauszubildende erhalten im BfN das vollständige Ausbildungsentgelt, da dieses keine Vergütung für geleistete Arbeit, sondern eine Art Unterhaltssicherung darstellt.
Würden Sie das Modell anderen Arbeitgebern weiterempfehlen?
Auf jeden Fall. Die Broschüren des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Thema „Teilzeitausbildung“ bieten eine gute Informationsgrundlage, aber auch die zuständigen Stellen, wie IHK und Bundesverwaltungsamt, haben uns bei der Umsetzung der Teilzeitausbildung gut informiert.